Förderung der Niederlassung

Bis zu 70.000 Euro für Praxisgründung oder -übernahme

Unser Strukturfonds kommt Ihnen zugute, wenn Sie sich entschließen, eine hausärztliche Praxis in diesen Fördergebieten zu gründen oder zu übernehmen. In diesem Fall bezuschussen wir Ihre Investitionen mit bis zu 70.000 Euro.

Bis zu 10.000 Euro für Eröffnungen von Zweigpraxen

In besonderen Ausnahmefällen fördern wir auch die Eröffnung von Zweigpraxen in diesen Fördergebieten mit bis zu 10.000 Euro.

Bis zu 50.000 Euro Anschubfinanzierung zur Beschäftigung von angestellten Ärzten

Unser Strukturfonds kommt Ihnen auch zugute, wenn Sie sich entschließen eine Ärztin oder einen Arzt in einer hausärztlichen Praxis in einem Fördergebiet anzustellen. Sie können eine quartalsweise Förderung über 20 Quartale in Höhe von insgesamt bis zu 50.000 Euro als Anschubfinanzierung erhalten, die zunächst für die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes anfallen, um die finanziellen Anfangsbelastungen zu reduzieren.

Die Fördergebiete der hausärztlichen Versorgung und die Anzahl der förderfähigen Sitze können Sie der untenstehenden Liste „Hausärztliche Fördergebiete des Strukturfonds der KV Nordrhein“ entnehmen.

Förderung durch das Land NRW

Mit dem sogenannten „Hausarzt-Aktionsprogramm“ möchte auch das Land NRW helfen, die flächendeckende hausärztliche Versorgung in allen Regionen zu gewährleisten. Im Fokus stehen die Regionen mit besonders dringendem Handlungsbedarf, die nicht bereits durch den Strukturfonds abgedeckt sind. Über die Fördermöglichkeiten bei Niederlassung, Anstellung und Weiterbildung sowie die Regionen, die in das Programm fallen, können Sie sich auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) informieren.

Niederlassung in der fachärztlichen Versorgung

Seit dem 01.01.2022 fördern wir mit unserem Strukturfonds unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den Hausärztinnen und Hausärzten auch Fachärztinnen und Fachärzte in der fachärztlichen Versorgung.

Die Fördergebiete, die in dem jeweiligen Fördergebiet förderfähigen Fachgruppen der fachärztlichen Versorgung und die Anzahl der förderfähigen Sitze können Sie der untenstehenden Liste „Fachärztliche Fördergebiete des Strukturfonds der KV Nordrhein“ entnehmen.

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