Förderung während des Medizinstudiums

Bereits Studierenden wird der Weg in die Praxis leicht gemacht. Fördermöglichkeiten gibt es während des Medizinstudiums und im Praktischen Jahr.

Förderung des Studiums im Rahmen der Landarztquote

Sie planen ein Medizinstudium an einer Universität in Nordrhein-Westfalen und können sich vorstellen, später in der hausärztlichen Versorgung tätig zu werden – dort wo es eine Unterversorgung gibt?

Dann bewerben Sie sich im Rahmen der Landarztquote beim Landeszentrum für Gesundheit auf einen Studienplatz.

Kontakt
Servicetelefon Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen
Telefon 0234 / 91535 – 5555

Weitere Infos

Förderung von Famulaturen

Die KV Nordrhein fördert mit einem festgelegten Kontingent Famulaturen von Medizinstudierenden sowohl in Hausarztpraxen als auch in Praxen grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte in Nordrhein mit 400 Euro pro Monat. Famulaturen werden in folgenden Facharztrichtungen gefördert:

  • Allgemeinmedizin,
  • Augenheilkunde,
  • Chirurgie,
  • Dermatologie,
  • Gynäkologie,
  • HNO,
  • Kinder- und Jugendmedizin,
  • Neurologie,
  • Orthopädie,
  • Phoniatrie und Pädaudiologie,
  • Psychiatrie und Psychotherapie,
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie
  • Urologie.

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Förderung im Praktischen Jahr

Sie studieren Medizin an einer Universität in Nordrhein-Westfalen und möchten Ihr Wahltertial im Praktischen Jahr in der Allgemeinmedizin absolvieren? Am liebsten in einer nordrheinischen Lehrpraxis! Dann bewerben Sie sich bei uns für ein Stipendium.

Wir haben pro Jahr die Möglichkeit, maximal 100 Studierende in ihrem Praktischen Jahr zu unterstützen. Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen, greifen wir Ihnen im Rahmen des Stipendiums bis zu vier Monate mit jeweils 600 Euro unter die Arme.

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