Förderung während des Medizinstudiums
Bereits Studierenden wird der Weg in die Praxis leicht gemacht. Fördermöglichkeiten gibt es während des Medizinstudiums und im Praktischen Jahr.
Förderung des Studiums im Rahmen der Landarztquote
Sie planen ein Medizinstudium an einer Universität in Nordrhein-Westfalen und können sich vorstellen, später in der hausärztlichen Versorgung tätig zu werden – dort wo es eine Unterversorgung gibt?
Dann bewerben Sie sich im Rahmen der Landarztquote beim Landeszentrum für Gesundheit auf einen Studienplatz.
Kontakt
Servicetelefon Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen
Telefon 0234 / 91535 – 5555
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Förderung von Famulaturen
Die KV Nordrhein fördert mit einem festgelegten Kontingent Famulaturen von Medizinstudierenden sowohl in Hausarztpraxen als auch in Praxen grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte in Nordrhein mit 400 Euro pro Monat. Famulaturen werden in folgenden Facharztrichtungen gefördert:
- Allgemeinmedizin,
- Augenheilkunde,
- Chirurgie,
- Dermatologie,
- Gynäkologie,
- HNO,
- Kinder- und Jugendmedizin,
- Neurologie,
- Orthopädie,
- Phoniatrie und Pädaudiologie,
- Psychiatrie und Psychotherapie,
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie
- Urologie.
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Förderung im Praktischen Jahr
Sie studieren Medizin an einer Universität in Nordrhein-Westfalen und möchten einen Teil Ihres Praktischen Jahres (PJ) in der ambulanten Versorgung absolvieren? Am liebsten in einer nordrheinischen Lehrpraxis! Dann bewerben Sie sich bei uns für ein Stipendium.
Wir fördern:
- Im Wahltertial Allgemeinmedizin: 180 Stipendien p.a. (á 4 Monate).
- Im Wahltertial in Praxen grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzten:
- Augenheilkunde,
- Chirurgie,
- Dermatologie,
- Gynäkologie,
- HNO,
- Kinder- und Jugendmedizin,
- Neurologie,
- Orthopädie,
- Phoniatrie und Pädaudiologie,
- Psychiatrie und Psychotherapie,
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie
- Urologie.
Hier fördern wir 30 Stipendien p.a. (á 2 Monate).
- Im Pflichttertial Chirurgie oder Innere Medizin: 30 Stipendien p.a. á 2 Monate.
Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen, fördern wir Sie mit jeweils 800 Euro pro Monat. Im Rahmen Ihres Stipendiums sollen Sie ein Beratungsangebot der KV Nordrhein wahrnehmen.
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