Qualifizierungspaket und Quereinstieg

Neue Förderrichtlinien ab dem 01.01.2024 für den Quereinstieg und das Qualifizierungspaket       

Die Fördermaßnahmen im Überblick:

Qualifizierungspaket – gültig ab 01.01.2024

  • Für wen? – Fachärzte für Innere Medizin, grundversorgende Fachärzte im Sinne von § 75 a Abs. 9 SGB V und Fachärzte, die einer Arztgruppe der sonstigen fachärztlichen Versorgung angehören und über Zusatzweiterbildungen oder Schwerpunkte verfügen, bei denen Altersstruktur, Nachwuchsprobleme und Probleme bei der Terminvergabe für eine Förderung sprechen. Letztere Fachgruppen werden grundsätzlich zum 01. Januar eines jeden Jahres festgelegt und auf der Website arzt-sein-in-Nordrhein.de veröffentlicht
  • Dauer: 3 – 6 Monate (bis 9 Monate bei anschließender Niederlassung oder Anstellung)
  • Monatliche Förderung in Höhe von 5.400 €, in Fördergebieten des Strukturfonds und/oder des Hausarztaktionsprogramms in Höhe von 7.500 €
  • Aufwandsentschädigung für die Praxis in Höhe von 1.500 € (Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend des Tätigkeitsumfanges)
  • Teilnahme an begleitenden Maßnahmen (z. B. KOMPASS PraxisSTART)

Quereinstieg mit anschließender Prüfung zur Fachärztin /zum Facharzt für Allgemeinmedizin

  • Für wen? – Facharztgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung mit Ausnahme der grundversorgenden Facharztgruppen, deren Weiterbildung gemäß § 75a SGB V im Bereich der KV Nordrhein gefördert wird
  • Förderung: Monatliche Förderung in Höhe von 5.400 €, in Fördergebieten des Strukturfonds und/oder des Hausarztaktionsprogramms in Höhe von 7.500 € (Förderdauer max. 24 Monate)
  • Absolvierung der Maßnahme in einem Fördergebiet des Hausarztaktionsprogramms kann monatlich mit weiteren 500 € aus Landesmitteln gefördert werden (Antragsverfahren beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens)
  • Teilnahme an Fortbildungen des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin