Förderung der Substitutionsbehandlung

Wir fördern seit dem 01.01.2022 mit unserem Strukturfonds Ärzte, die ein zusätzliches Angebot an substitutionsgestützten Behandlungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anbieten.

Dies erfolgt einerseits durch die finanzielle Förderung des Erwerbs der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ und andererseits durch die „Förderung einer Anschubfinanzierung für die Schaffung eines Substitutionsangebotes“.

Bis zu 1.000 Euro für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“

Die Qualifikation der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ wird nordrheinweit mit einem Betrag i.H.v. 1.000 Euro gefördert, soweit Sie diese in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erworben haben.

Bis zu 5.000 Euro für die Schaffung eines Substitutionsangebotes in einem Substitutionsfördergebiet

Wir gewähren in ausgewiesenen Substitutionsfördergebieten eine Anschubfinanzierung für Anschaffungen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Substitutionsangebots (z.B. Anschaffung eines Tresors, Dosierungsautomaten etc.).

Je nach Umfang der behandelten Patienten kann eine Förderung zwischen 1.000 und 5.000 Euro erfolgen. Sollten Sie bereits Patienten substituieren und möchten Ihre Kapazitäten um 50 Patienten erhöhen, so können Sie dabei mit 2.500 Euro unterstützt werden. Auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die aktuell von Ihrer Substitutionsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, diese Tätigkeit aber wiederaufnehmen wollen, können eine Förderung erhalten.

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