Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin

Falls Sie planen, sich zur Fachärztin oder zum Facharzt weiterzubilden, gibt es gute Gründe, dies in Nordrhein zu tun. Wenn Sie Allgemeinmedizinerin/-mediziner werden möchten, eine deutsche Approbation besitzen und nicht älter als 60 Jahre sind, gibt es von uns einen Zuschuss von 5.800 Euro monatlich.

Seit dem 01.01.2023 sind alle Weiterbildungsassistentinnen und –assistenten im Bereich der Allgemeinmedizin verpflichtet, entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang an Veranstaltungen des Kompetenzzentrums Weiterbildung (KWNO) teilzunehmen. Die Teilnahmeverpflichtung umfasst bei einer Tätigkeit bis 50% einen Termin, bei einer Tätigkeit zwischen 50 und 100% zwei Termine pro Beschäftigungsjahr; die Anmeldung erfolgt über http://www.kompetenzzentrum-nordrhein.de. Das KWNO bietet an allen fünf Hochschulstandorten in Nordrhein kostenlose Seminare für angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin zu unterschiedlichen Themen an, die unter anderem Teile der geforderten Inhalte nach der aktuellen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein enthalten. Die Veranstaltungen sind sehr praxisorientiert und unterstützen angehende Hausärztinnen und Hausärzte. Darüber hinaus fördern diese die Qualifikationen zu vielen hausärztlich relevanten Themen, die für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Praxisalltag hilfreich sind, auf dem Weg in die vertragsärztliche Tätigkeit unterstützen und zur Stärkung der individuellen Arztpersönlichkeit beitragen. Die in der aktualisierten Richtlinie neu gefasste Teilnahmeverpflichtung soll dafür sorgen, dass die künftigen Allgemeinmedizinerinnen und –mediziner vom umfangreichen Angebot des KWNO profitieren.

Antragstellung

Die Antragsformulare wurden von uns neu konzipiert.

Bitte nutzen Sie unbedingt die Checkliste im Antrag um sicher zu gehen, dass Sie diesen vollständig bei uns einreichen.

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag digital auszufüllen. So können Sie optimal von den eingebauten Drop-down Menüs profitieren.

Die Namen des Antragsstellers und des Arztes/der Ärztin in Weiterbildung sowie der beantragte Zeitraum müssen nur noch einmal eingetippt werden. Namen und Zeitraum werden dann an allen weiteren Stellen im Dokument automatisch übernommen

Die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Erklärungen finden Sie unten auf dieser Seite zum Download. Sie können die Unterlagen am PC ausfüllen. Aus Rechtsgründen sind eigenhändige Unterschriften erforderlich.

Das Einreichen von Originaldokumenten ist nicht erforderlich!

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Auskünfte zum Sachstand nur an die antragsstellende Praxis/das antragsstellende MVZ erteilt werden.