Förderung der Weiterbildung

Falls Sie planen, sich zur Fachärztin oder zum Facharzt weiterzubilden, gibt es gute Gründe, dies in Nordrhein zu tun. Wenn Sie Allgemeinmedizinerin/-mediziner werden möchten, eine deutsche Approbation besitzen und nicht älter als 60 Jahre sind, gibt es von uns einen Zuschuss von 5.400 Euro monatlich.

Seit dem 01.01.2023 sind alle Weiterbildungsassistentinnen und –assistenten im Bereich der Allgemeinmedizin verpflichtet, entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang an Veranstaltungen des Kompetenzzentrums Weiterbildung (KWNO) teilzunehmen. Die Teilnahmeverpflichtung umfasst bei einer Tätigkeit bis 50% einen Termin, bei einer Tätigkeit zwischen 50 und 100% zwei Termine pro Beschäftigungsjahr; die Anmeldung erfolgt über http://www.kompetenzzentrum-nordrhein.de. Das KWNO bietet an allen fünf Hochschulstandorten in Nordrhein kostenlose Seminare für angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin zu unterschiedlichen Themen an, die unter anderem Teile der geforderten Inhalte nach der aktuellen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein enthalten. Die Veranstaltungen sind sehr praxisorientiert und unterstützen angehende Hausärztinnen und Hausärzte. Darüber hinaus fördern diese die Qualifikationen zu vielen hausärztlich relevanten Themen, die für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Praxisalltag hilfreich sind, auf dem Weg in die vertragsärztliche Tätigkeit unterstützen und zur Stärkung der individuellen Arztpersönlichkeit beitragen. Die in der aktualisierten Richtlinie neu gefasste Teilnahmeverpflichtung soll dafür sorgen, dass die künftigen Allgemeinmedizinerinnen und –mediziner vom umfangreichen Angebot des KWNO profitieren.

Fördermöglichkeiten für weitere Facharztgruppen

Die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V auf Bundesebene sieht vor, dass in Nordrhein gemeinsam und einheitlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen die Beschäftigung von Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung gefördert werden.

Auch bei unten genannten Facharztgruppen wird die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten/-innen mit einem Zuschuss von 5.400,00 Euro monatlich bei einer Vollzeittätigkeit gefördert. Halbtags- und Teilzeittätigkeiten werden entsprechend angepasst.

Bundesweit stehen für die Förderung der Weiterbildung von Fachgruppen der fachärztlichen Grundversorgung nach dem Gesetz 2.000 Stellen zur Verfügung. Hierbei erfolgt die Verteilung der aufgrund des Bevölkerungsanteils für Nordrhein für ein gesamtes Jahr zur Verfügung stehenden 232 Förderstellen auf folgende Facharztgruppen:

  • Facharzt/Fachärztin für Neurologie
  • Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde
  • Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
  • Facharzt/Fachärztin für Urologie
  • Facharzt/Fachärztin für Phoniatrie und Pädaudiologie
  • Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie
  • Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie
  • Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie
  • Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Facharzt/Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie

Die Förderung der Weiterbildung für die grundversorgenden Fachärzte wird für alle Fachgruppen einheitlich auf 24 Monate begrenzt.

Die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Erklärungen finden Sie unten auf dieser Seite zum Download. Sie können die Unterlagen am PC ausfüllen. Aus Rechtsgründen sind eigenhändige Unterschriften erforderlich.

Downloads

Antragsformulare Förderung Allgemeinmedizin

Antragsformulare Förderung grundversorgende Fachärztinnen und Fachärzte

Weitere Infos