Förderung Praxisnachfolge

Sie möchten eine Praxis in einem Fördergebiet des Strukturfonds abgeben oder übernehmen?

Die KV Nordrhein unterstützt Sie bei einem reibungslosen Übergang in die Praxisnachfolge durch eine finanzielle Förderung einer zeitweisen Zusammenarbeit von Praxisabgeber und Praxisnachfolger.

Der Förderzeitraum kann in unterschiedlichen Konstellationen bis zu sechs Monate betragen:

  • bis zu sechs Monate unmittelbar vor der Übergabe des Sitzes oder
  • bis zu sechs Monate unmittelbar nach der Übergabe des Sitzes oder
  • bis zu drei Monate unmittelbar vor und bis zu drei Monate unmittelbar nach der Übergabe des Sitzes.

Voraussetzung ist ein Antrag des Praxisnachfolgers auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beim zuständigen Zulassungsausschuss. Der Kollege, der den Sitz noch nicht oder nicht mehr innehat, wird jeweils von dem Kollegen mit dem Vertragsarztsitz für die oben genannte Übergangszeit als Sicherstellungsassistent beschäftigt.

Die jeweils anstellende Praxis erhält während der Förderdauer für die Beschäftigung dieses Sicherstellungsassistenten als Unterstützung eine monatliche Pauschale in Höhe von 2.500 Euro bei Vollzeittätigkeit. Bei einer Teilzeittätigkeit, reduziert sich die Höhe der Förderung entsprechend.

Durch die Teilnahme am Programm KOMPASS PraxisSTART erhält der Praxisübernehmende in dieser Zeit gleichzeitig wichtige Informationen für die weitere Tätigkeit als niedergelassener Vertragsarzt.

Anträge und Allgemeines