Qualifizierungsjahr und Quereinstieg

Als Facharzt für Innere Medizin ohne integrierten Schwerpunkt haben Sie die Möglichkeit für max. ein Jahr die ambulante Tätigkeit in einer Vertragsarztpraxis kennenzulernen. Auch der Quereinstieg in eine Hausarzttätigkeit im Rahmen einer Weiterbildung wird finanziell unterstützt: Hierfür infrage kommen vor allem Allgemeininternisten, aber ebenso  alle Facharztgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung. Dabei sollen Sie durch die Förderung während der Weiterbildungs- oder Erfahrungszeit möglichst so viel verdienen wie bisher im Krankenhaus.

Sie erhalten monatlich bis zu 9.000 Euro, abhängig von der Größe der Gemeinde, in der die Praxis, in der Sie Ihre Weiterbildung absolvieren, liegt. In Gemeinden über 40.000 Einwohner beträgt die maximale Förderung 5.400 Euro monatlich.

Qualifizierungsjahr für Allgemeininternisten

Als stationär tätige Internisten ohne integrierten Schwerpunkt können Sie sich mit Ihrem Facharzttitel hausärztlich niederlassen, Sie benötigen dafür keine zusätzliche Facharztweiterbildung. Es bietet sich aber zum Kennenlernen der ambulanten Tätigkeit die Mitarbeit in einer hausärztlichen Praxis an. Dieses Qualifizierungsjahr wird bis zu einem Jahr lang finanziell gefördert.

Quereinstieg für Allgemeininternisten

Alle Internisten ohne integrierten Schwerpunkt, die sich als Hausarzt niederlassen und  die Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner absolvieren wollen, können ebenfalls gefördert werden.  Die Weiterbildungszeit reduziert sich in diesem Fall auf bis zu 12 Monate.

Quereinstieg für alle Facharztgruppen

Als Arzt anderer Facharztgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung – beispielsweise Anästhesisten und Internisten mit Schwerpunkt – haben Sie ebenfalls die Möglichkeit eines Quereinstieges in die hausärztliche Tätigkeit. Dafür benötigen Sie die Anerkennung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Bei dieser Weiterbildung können Sie  maximal zwei Jahre lang gefördert werden.  Die Weiterbildungszeit reduziert sich in diesem Fall auf bis zu 30 Monate.

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