Wir möchten Ihnen einen zusätzlichen Anreiz geben, in der Region Nordrhein tätig zu werden. Einige der Förderpakete finanzieren wir gemeinsam mit den Krankenkassen und dem Land NRW. Wir haben Anfang 2018 einen Strukturfonds ins Leben gerufen, um die Versorgung auch in Zukunft flächendeckend sicherzustellen – vor allem in Gebieten, in denen Ärztinnen und Ärzte bereits fehlen oder im Durchschnitt älter sind. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Förderpakete, die zu erfüllenden Voraussetzungen sowie alle Formulare, die Sie für Ihren Förderantrag benötigen.
Vom Studium in die Praxis (PDF, 320 KB)
Medizinstudium
Bereits Studierenden wird der Weg in die Praxis leicht gemacht. Verschiedene Förderungen gibt es für den Einstieg in das Medizinstudium und im Praktischen Jahr.
Förderung des Studiums
Sie planen ein Medizinstudium an einer Universität in Nordrhein-Westfalen und können sich vorstellen, später in der hausärztlichen Versorgung tätig zu werden – dort wo es eine Unterversorgung gibt?
Dann bewerben Sie sich im Rahmen der Landarztquote beim Landeszentrum für Gesundheit auf einen geförderten Studienplatz.
Kontakt
Servicetelefon Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen
Telefon 0234 / 91535 – 5555
Weitere Infos
Landarztgesetz NRW
Förderung von Famulaturen
Die KV Nordrhein fördert mit einem festgelegten Kontingent Famulaturen von Medizinstudierenden sowohl in Hausarztpraxen als auch in Praxen grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte mit 400 Euro pro Monat. Famulaturen werden zum Beispiel in folgenden Facharztrichtungen gefördert: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, HNO, Augenheilkunde, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin und Dermatologie.
Weitere Infos
Antrag auf Förderung einer Famulatur (PDF, 500 KB)
Durchführungsrichtlinie über die Förderung von Famulaturen (PDF, 135 KB)
Evaluationsbogen zum Antrag auf Förderung einer Famulatur (PDF, 400 KB)
Zur KV-Börse
Förderung im Praktischen Jahr
Sie studieren Medizin an einer Universität in Nordrhein-Westfalen und möchten Ihr Praktisches Jahr in der Allgemeinmedizin absolvieren? Am liebsten in einer nordrheinischen Lehrpraxis! Dann bewerben Sie sich bei uns für ein Stipendium.
Wir haben pro Jahr die Möglichkeit, maximal 100 Studierende in ihrem Praktischen Jahr zu unterstützen. Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen, greifen wir Ihnen im Rahmen des Stipendiums bis zu vier Monate mit jeweils 600 Euro unter die Arme.
Weitere Infos
Antrag auf Förderung (PDF, 50 KB)
Infoflyer (PDF, 150 KB)
Weiterbildungsphase
Falls Sie planen, sich zur Fachärztin oder zum Facharzt weiterzubilden, gibt es gute Gründe, dies in Nordrhein zu tun. Wenn Sie Allgemeinmedizinerin/-mediziner werden möchten, eine deutsche Approbation besitzen und nicht älter als 60 Jahre sind, gibt es von uns einen Zuschuss von 5.400 Euro monatlich.
Seit dem 01.01.2023 sind alle Weiterbildungsassistentinnen und –assistenten im Bereich der Allgemeinmedizin verpflichtet, entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang an Veranstaltungen des Kompetenzzentrums Weiterbildung (KWNO) teilzunehmen. Die Teilnahmeverpflichtung umfasst bei einer Tätigkeit bis 50% einen Termin, bei einer Tätigkeit zwischen 50 und 100% zwei Termine pro Beschäftigungsjahr; die Anmeldung erfolgt über http://www.kompetenzzentrum-nordrhein.de. Das KWNO bietet an allen fünf Hochschulstandorten in Nordrhein kostenlose Seminare für angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin zu unterschiedlichen Themen an, die unter anderem Teile der geforderten Inhalte nach der aktuellen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein enthalten. Die Veranstaltungen sind sehr praxisorientiert und unterstützen angehende Hausärztinnen und Hausärzte. Darüber hinaus fördern diese die Qualifikationen zu vielen hausärztlich relevanten Themen, die für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Praxisalltag hilfreich sind, auf dem Weg in die vertragsärztliche Tätigkeit unterstützen und zur Stärkung der individuellen Arztpersönlichkeit beitragen. Die in der aktualisierten Richtlinie neu gefasste Teilnahmeverpflichtung soll dafür sorgen, dass die künftigen Allgemeinmedizinerinnen und –mediziner vom umfangreichen Angebot des KWNO profitieren.
Fördermöglichkeiten für weitere Facharztgruppen
Die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V auf Bundesebene sieht vor, dass in Nordrhein gemeinsam und einheitlich mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen die Beschäftigung von Ärzten und Ärztinnen in Weiterbildung gefördert werden.
Auch bei unten genannten Facharztgruppen wird die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten/-innen mit einem Zuschuss von 5.400,00 Euro monatlich bei einer Vollzeittätigkeit gefördert. Halbtags- und Teilzeittätigkeiten werden entsprechend angepasst.
Bundesweit stehen für die Förderung der Weiterbildung von Fachgruppen der fachärztlichen Grundversorgung nach dem Gesetz 2.000 Stellen zur Verfügung. Hierbei erfolgt die Verteilung der aufgrund des Bevölkerungsanteils für Nordrhein für ein gesamtes Jahr zur Verfügung stehenden 232 Förderstellen auf folgende Facharztgruppen:
- Facharzt/Fachärztin für Neurologie
- Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
- Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde
- Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
- Facharzt/Fachärztin für Urologie
- Facharzt/Fachärztin für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie
- Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie
- Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie
- Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Facharzt/Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie
Die Förderung der Weiterbildung für die grundversorgenden Fachärzte wird für alle Fachgruppen einheitlich auf 24 Monate begrenzt.
Die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Erklärungen finden Sie unten auf dieser Seite zum Download. Sie können die Unterlagen am PC ausfüllen. Aus Rechtsgründen sind eigenhändige Unterschriften erforderlich.
Downloads
Richtlinie Förderung Allgemeinmedizin (PDF, 80 KB)
Richtlinie Förderung grundversorgender Fachärztinnen und Fachärzte (PDF, 90 KB)
FAQ – Förderung der Weiterbildung (PDF, 300 KB) Antragsformulare Förderung Allgemeinmedizin
Förderung Allgemeinmedizin - alles in einer Datei (PDF, 550 KB)
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Beschäftigung einer Ärztin / eines Arztes in Weiterbildung - Fachärztin/Facharzt Allgemeinmedizin (PDF, 70 KB)
Änderungsantrag Förderung Allgemeinmedizin - alles in einer Datei (PDF, 150 KB)
Erklärung zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung für die Weiterbildende/den Weiterbildenden - Fachärztin/Facharzt Allgemeinmedizin (PDF, 90 KB)
Erklärung zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung für die Weiterbildende/den Weiterzubildenden - Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin (PDF, 80 KB)
Erklärung über die im Zeitraum der geförderten Weiterbildung erhaltenen Bruttogehälter (PDF, 150 KB)
Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung - Weiterzubildende (PDF, 120)
Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung - Weiterbilder/Weiterbilderin (PDF, 120 KB)
Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung (PDF, 90 KB) Antragsformulare Förderung grundversorgende Fachärztinnen und Fachärzte
Förderung grundversorgende Fachärzte - alles in einer Datei (PDF, 500 KB)
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung - Grundversorgende Fachärztinnen/Fachärzte (PDF, 200 KB)
Änderungsantrag Förderung Grundversorgende Fachärztinnen und Fachärzte - alles in einer Datei (PDF, 180 KB)
Erklärung zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung für den Weiterzubildenden - Grundversorgende Fachärztinnen/Fachärzte (PDF, 100 KB)
Erklärung zum Antrag auf Förderung der Weiterbildung für den Weiterbildenden - Grundversorgende Fachärztinnen/Fachärzte (PDF, 90 KB)
Erklärung über die im Zeitraum der geförderten Weiterbildung erhaltenen Bruttogehälter (PDF, 150 KB)
Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung - Weiterzubildende (PDF, 120)
Einwilligung Datenerhebung und -verarbeitung - Weiterbilder/Weiterbilderin (PDF, 120 KB)
Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung (PDF, 90 KB)
Weitere Infos
Weiterbildungs-Stelle online anbieten oder suchen
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V
Quereinstieg
Auch der Quereinstieg in eine Hausarzttätigkeit wird zukünftig finanziell attraktiver: Für einen Quereinstieg infrage kommen vor allem Allgemeininternisten, aber auch viele andere Facharztgruppen. Dabei sollen Sie durch die Förderung während der Weiterbildungs- oder Erfahrungszeit möglichst so viel verdienen wie bisher im Krankenhaus.
Höhe der Förderung für Quereinsteiger
Sie erhalten monatlich bis zu 9.000 Euro, abhängig von der Größe der Gemeinde, in der Sie einsteigen. In Gemeinden über 40.000 Einwohner beträgt die maximale Förderung 5.400 Euro monatlich.
Qualifizierungsjahr für Allgemeininternisten
Als stationär tätige Internisten ohne integrierten Schwerpunkt können Sie sich mit Ihrem Facharzttitel hausärztlich niederlassen, Sie benötigen dafür keine zusätzliche Facharztweiterbildung. Es bietet sich aber zum Kennenlernen der ambulanten Tätigkeit die Mitarbeit in einer hausärztlichen Praxis an. Dieses Qualifizierungsjahr wird bis zu einem Jahr lang finanziell gefördert.
Quereinstieg für Allgemeininternisten
Alle Internisten ohne integrierten Schwerpunkt, die sich als Hausarzt niederlassen wollen, können die Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner absolvieren. Diese wird ebenfalls gefördert. Sie können die Weiterbildungszeit auf bis zu 12 Monate reduzieren.
Quereinstieg für alle Facharztgruppen
Als Arzt anderer Fachgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung – beispielsweise auch Anästhesisten, Chirurgen und Internisten mit Schwerpunkt – müssen Sie sich für die hausärztliche Niederlassung ebenfalls zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterbilden lassen. Sie erhalten die Förderung maximal zwei Jahre lang. Die gesamte Weiterbildungszeit können Sie auf bis zu 30 Monate verkürzen.
Anträge
Antrag auf Genehmigung und Förderung zur Beschäftigung im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin (PDF, 750 KB)
Antrag auf Genehmigung und Förderung zur Beschäftigung eines Arztes* in Qualifizierung (PDF, 220 KB)
Richtlinien
Niederlassung
Mit unserem Strukturfonds fördern wir Niederlassungen in Gebieten, in denen die ambulante Versorgungslage besonders angespannt ist. Hier unterstützen wir vor allem die Tätigkeit zusätzlicher Hausärzte sowie Hospitationen von Nachwuchsmedizinern mit Zuschüssen.
Niederlassung in der hausärztlichen Versorgung
Mit unserem Strukturfonds fördern wir Niederlassungen in Gebieten, in denen die ambulante Versorgungslage besonders angespannt ist. Hier unterstützen wir vor allem die Tätigkeit zusätzlicher Hausärztinnen und Hausärzte sowie Hospitationen von Nachwuchsmedizinern mit Zuschüssen.
Bis zu 70.000 Euro für Praxisgründung oder -übernahme
Unser Strukturfonds kommt Ihnen zugute, wenn Sie sich entschließen, eine hausärztliche Praxis in diesen Fördergebieten zu gründen oder zu übernehmen. In diesem Fall bezuschussen wir Ihre Investitionen mit bis zu 70.000 Euro.
Bis zu 10.000 Euro für Eröffnungen von Zweigpraxen
In besonderen Ausnahmefällen fördern wir auch die Eröffnung von Zweigpraxen in diesen Fördergebieten mit bis zu 10.000 Euro.
Bis zu 50.000 Euro Anschubfinanzierung zur Beschäftigung von angestellten Ärzten
Unser Strukturfonds kommt Ihnen auch zugute, wenn Sie sich entschließen eine Ärztin oder einen Arzt in einer hausärztlichen Praxis in einem Fördergebiet anzustellen. Sie können eine quartalsweise Förderung über 20 Quartale in Höhe von insgesamt bis zu 50.000 Euro als Anschubfinanzierung erhalten, die zunächst für die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes anfallen, um die finanziellen Anfangsbelastungen zu reduzieren.
Die Fördergebiete der hausärztlichen Versorgung und die Anzahl der förderfähigen Sitze können Sie der untenstehenden Liste „Hausärztliche Fördergebiete des Strukturfonds der KV Nordrhein“ entnehmen.
Förderung durch das Land NRW
Mit dem sogenannten „Hausarzt-Aktionsprogramm“ möchte auch das Land NRW helfen, die flächendeckende hausärztliche Versorgung in allen Regionen zu gewährleisten. Im Fokus stehen die Regionen mit besonders dringendem Handlungsbedarf, die nicht bereits durch den Strukturfonds abgedeckt sind. Über die Fördermöglichkeiten bei Niederlassung, Anstellung und Weiterbildung sowie die Regionen, die in das Programm fallen, können Sie sich auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) informieren.
Niederlassung in der fachärztlichen Versorgung
Seit dem 01.01.2022 fördern wir mit unserem Strukturfonds unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den Hausärztinnen und Hausärzten auch Fachärztinnen und Fachärzte in der fachärztlichen Versorgung.
Die Fördergebiete, die in dem jeweiligen Fördergebiet förderfähigen Fachgruppen der fachärztlichen Versorgung und die Anzahl der förderfähigen Sitze können Sie der untenstehenden Liste „Fachärztliche Fördergebiete des Strukturfonds der KV Nordrhein“ entnehmen.
Bis zu 6.000 Euro für Praxishospitationen
Wenn Sie zunächst für einige Wochen eine Praxis und die Region kennenlernen wollen, dann fördern wir eine einmonatige Hospitation mit bis zu 6.000 Euro.
Weitere Infos
Zur Homepage des MAGS
Anträge und Allgemeines
Antrag auf Gewährung einer Anschubfinanzierung zur Beschäftigung von angestellten Ärztinnen und Ärzten (PDF, 460 KB) Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses (PDF, 550 KB) Antrag auf Förderung einer Praxishospitation (PDF, 600 KB) Hausärztliche Fördergebiete des Strukturfonds der KV Nordrhein (PDF, 600 KB) Fachärztliche Fördergebiete des Strukturfonds der KV Nordrhein (PDF, 50 KB) Bericht zur Mittelverwendung des Strukturfonds 2022 (PDF, 50 KB) Bericht zur Mittelverwendung des Strukturfonds 2021 (PDF, 50 KB) Bericht zur Mittelverwendung des Strukturfonds 2020 (PDF, 30 KB) Bericht zur Mittelverwendung des Strukturfonds 2019 (PDF, 30 KB)
Richtlinien
Sicherstellungsrichtlinie zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1a SGB V, Strukturfonds (PDF, 30 KB) Durchführungsrichtlinie über die Gewährung einer Anschubfinanzierung zur Beschäftigung von angestellten Ärzten in der fachärztlichen Versorgung zur Sicherstellungsrichtlinie, Strukturfonds (PDF, 270 KB) Durchführungsrichtlinie über die Gewährung einer Anschubfinanzierung zur Beschäftigung von angestellten Ärzten in der hausärztlichen Versorgung zur Sicherstellungsrichtlinie, Strukturfonds (PDF, 269 KB) Durchführungsrichtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen in der fachärztlichen Versorgung zur Sicherstellungsrichtlinie zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1 a SGB V, Strukturfonds (PDF, 259 KB) Durchführungsrichtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen in der hausärztlichen Versorgung zur Sicherstellungsrichtlinie zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1 a SGB V, Strukturfonds (PDF, 258 KB) Durchführungsrichtlinie über die Förderung von Praxishospitationen zur Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung zur Verwendung der Finanzmittel nach § 105 Abs. 1 a SGB V (Strukturfonds) (PDF, 25 KB)
Förderung der Substitutionsbehandlung
Wir fördern seit dem 01.01.2022 mit unserem Strukturfonds Ärzte, die ein zusätzliches Angebot an substitutionsgestützten Behandlungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anbieten.
Dies erfolgt einerseits durch die finanzielle Förderung des Erwerbs der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ und andererseits durch die „Förderung einer Anschubfinanzierung für die Schaffung eines Substitutionsangebotes“.
Bis zu 1.000 Euro für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“
Die Qualifikation der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ wird nordrheinweit mit einem Betrag i.H.v. 1.000 Euro gefördert, soweit Sie diese in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erworben haben.
Bis zu 5.000 Euro für die Schaffung eines Substitutionsangebotes in einem Substitutionsfördergebiet
Wir gewähren in ausgewiesenen Substitutionsfördergebieten eine Anschubfinanzierung für Anschaffungen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Substitutionsangebots (z.B. Anschaffung eines Tresors, Dosierungsautomaten etc.).
Je nach Umfang der behandelten Patienten kann eine Förderung zwischen 1.000 und 5.000 Euro erfolgen.
Anträge und Allgemeines
Substitutionsfördergebiete des Strukturfonds der KV Nordrhein (PDF, 500 KB)